Notar München

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THOMAS WACHTER

Notar Thomas Wachter
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Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Vor Unfällen und Krankheit ist niemand geschützt. Häufig kann man dann die eigenen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln. Selbst Ehegatten und andere nahe Angehörige sind in solchen Fällen nicht automatisch befugt, für einen zu handeln. Umso wichtiger ist es, hier frühzeitig Vorsorge zu treffen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht samt Patientenverfügung stellt die eigene Handlungsfähigkeit sicher und vermeidet staatliche Betreuungsmaßnahmen.

Als Notar berate ich Sie gerne auch bei der Erstellung Ihrer eigenen Vorsorgevollmacht. Für Grundstücks- und Firmenangelegenheiten ist eine notarielle Vollmacht in vielen Fällen ohnehin unerlässlich. Auf Wunsch stellen wir sicher, dass Ihre Vollmacht in dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer registriert wird, so dass Sie im Ernstfall auch tatsächlich aufgefunden wird.

Erste Informationen zur Vorsorge für Krankheit, Alter und Unfall finden sich auch in einer Broschüre des Justizministeriums.


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